Wartung
Wartung elektrotechnischer Anlagen
Für zahlreiche elektrotechnische Anlagen werden Instandhaltungs- und Wartungsarbeiten empfohlen oder gar vorgeschrieben. In § 13 Nr. 4 VOB/B wird im Hinblick auf die Gewährleistungsfrist im besonderen Maße darauf Bezug genommen (in Kurzform: ohne Wartungsvertrag gilt eine kurze Gewährleistungsfrist, mit Wartungsvertrag eine längere Gewährleistungsfrist). Als Beispiel ist auch die betreffende Regelung der Unfallverhütungsvorschrift für elektrische Anlagen und Betriebsmittel zu nennen aus der hervorgeht, dass der Unternehmer für die regelmäßige Prüfung der Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand verantwortlich ist.
Unser Wartungskonzept greift diese Richtlinien auf und richtet sich dabei individuell nach Ihren Wünschen aus. Mit unserer langjährigen Erfahrung stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung und bieten eine komplette Wartung, Pflege und Betreuung Ihrer technischen Anlagen. In regelmäßigen Abständen werden Ihre Anlagen überprüft. Bei Störungen oder technischen Problemen sind wir schnell zur Stelle, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten und unnötige Verzögerungen zu vermeiden.
Ihr Ansprechpartner
Marco Spohr (marco.spohr@pulte-elektrotechnik.de)
Wartung sicherheitstechnischer Anlagen
Ihr Ansprechpartner
Andreas Birk (andreas.birk@pulte-elektrotechnik.de)


